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   SG Oldenburg, 27.01.2005 - S 11 SB 98/01   

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SG Oldenburg, 27.01.2005 - S 11 SB 98/01 (https://dejure.org/2005,95845)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - S 11 SB 98/01 (https://dejure.org/2005,95845)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - S 11 SB 98/01 (https://dejure.org/2005,95845)
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  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.01.2005 - S 11 SB 98/01
    Diese geht dahin, in einer Gesamtbeurteilung zu bemessen, wie im Einzelfall die durch alle Störungen bedingten Funktionsausfälle, teilweise einander verstärkend, gemeinsam die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen (BSGE 48, 82).

    Zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen Teil-GdB um 10 bedingen, führen in der Regel nicht zu einer wesentlichen Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung (vgl. BSGE 48, 82; s. a. AP 1983, Seite 28 und AP 1996, Seite 34 ff.).

  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.01.2005 - S 11 SB 98/01
    Im Rahmen einer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonne-nen Überzeugung (§ 128 Abs. 1 SGG) hat der Tatrichter alle Umstände des Einzelfalles gebührend zu berücksichtigen und entsprechend § 287 Zivilprozeßordnung selbständig zu bewerten (dazu Bundessozialgericht - Urteil vom 09.10.1987 - 9a RVs 5/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 26).

    Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialge-richts (BSG) grundsätzlich von ihnen auszugehen (BSG in SozR 3870 § 3 Nr. 26 m. w. N.).

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.01.2005 - S 11 SB 98/01
    Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinn ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine Strek-ke von etwa 2 km, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird, anzusehen (vgl. u.a. BSGE 62, 273 f).
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.01.2005 - S 11 SB 98/01
    Dabei geben die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1983, die in den ab 1.1.1997 geltenden Anhaltspunkten 1996 inhaltsgleich übernommen und als anti-zipierte Sachverständigengutachten heranzuziehen sind (vgl. u.a.BSGE 72, 285 f.), an, welche Funktionsstörungen in welcher Ausprägung vorliegen müssen, bevor angenom-men werden kann, daß ein Behinderter infolge einer Einschränkung des Gehvermögens in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.
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